Die Provision (auch Courtage/Kurtage, Aufschlag oder Agio, engl.: commission) ist eine klassische und womöglich eine der ältesten Art der variablen Vergütung. Sie ist eine Entlohung für Verkaufs- und Vermittlertätigkeiten.
Meist als Prozentwert in Bezug auf eine selbstbestimmte Wertgröße angegeben, erfolgt die Provisionsauszahlung in regelmäßigen Zeitabständen und ist von erfolgreich abgeschlossenen Leistungen abhängig. Dementsprechend ist die Provision den erfolgsabhängigen Vergütungsarten zuzuorden, die erst bei erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts fällig werden. Üblicherweise werden Provisionszahlungen im Immobilienwesen, Finanz- und Bankenwesen, in der Personalvermittlung als auch in der Versicherungswirtschaft verortet.
Ein Beispiel: Ein Verkäufer erhält eine Provision von 5% auf den Verkaufspreis eines Produktes. Wird das Produkt für 1000€ verkauft, erhält der Verkäufer 50€ Provision.
Es gibt verschiedene Arten der Provision. Unterschiede ergeben sich aus der Branchenzugehörigkeit, der Art der Tätigkeit und ihres Aufwandes:
Gesetzlich geregelt ist die Provision im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im HGB als Erfolgsprämie bezeichnet, werden folgende Punkte in den beiden Gesetzbüchern behandelt:
Geltungsbereich der Provision
Provisionsregelungen gelten nicht nur für selbstständige Handelsvertreter, sondern auch für kaufmännisch tätige Angestellte.
Anspruch auf Provision
Ein Provisionsanspruch besteht, wenn die provisionsberechtigte Person ein Geschäft vermittelt, eingeleitet oder abgeschlossen hat und dieser Abschluss überwiegend auf die Tätigkeit der provisionsberechtigten Person zurückzuführen ist.
Auszahlungszeitpunkt
Ist keine andere Regelung getroffen worden, so ist die Abrechnung der Provision spätestens zum Ende des Folgemonats fällig. Eine Erweiterung des Abrechnungszeiträumes ist auf maximal drei Monate möglich.
Höhe der Provision
In der Regel wird die Provision in Prozent angegeben und am Vertragsgegenstand bemessen. Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht vorgegeben, soll sich aber an branchenüblichen Sätzen orientieren.
Trotz der gesetzlichen Regelung sollten Provisionsvereinbarungen in Bezug auf den Provisionsanspruch und deren Höhe die Provisionsberechnung und die Provisionsauszahlung schriftlich festgehalten werden. Dies dient der Transparenz und Vermeidung von Missverständnissen.
Die Provisionszahlung unterliegt stets der Versteuerung. Bei Provisionen aus selbstständiger Tätigkeit greift die Umsatzsteuer, bei Provisionen im Angestelltenverhältnis die Lohnsteuer. Zudem ist die Provision auch sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden von der Provision abgezogen.
Provisionszahlungen können von anderen variablen Vergütungsformen abgegrenzt werden. Während die Provision zu den erfolgsabhängigen Vergütungen zählt, stellen Bonuszahlungen oder auch Prämien leistungsabhängige Vergütungen dar. Der Unterschied liegt in der Art der Leistung, die zur Auszahlung führt.
Ebenso unterscheidet sich auch die Berechnung der Provision von der des Bonus. Die Höhe der Provision ist abhängig von der Höhe des Umsatzes oder des Gewinns, während die Höhe des Bonus von der individuellen Leistung abhängt.
Als variable Vergütungskomponente zählt die Provision genau wie das übliche Gehalt zu den direkten Personalkosten. Eine Berechnung mit mehreren Gehaltsbestandteilen kann jedoch komplex sein. Um die positiven Effekte variabler Vergütung nutzen und ihr Potential voll ausschöpfen zu können, ist eine transparente, zuverlässige und jederzeit nachvollziehbare Berechnung unerlässlich.
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