maXzie Logo
Vergütungskomponenten

Die Leistungszulage vorgestellt

#Vergütung#LeistungsabhängigeVergütung#Leistungszulagen

Leistungszulagen sind zusätzliche Vergütungen, die über das reguläre Gehalt hinaus gewährt werden. Als Komponenten der variablen Vergütung werden sie oft eingesetzt, um besondere Leistungen oder Erfolge zu honorieren. Die Leistungszulage zählt zum Entgelt und ist somit steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wer erhält eine Leistungszulage?

Grundlage zur Gewährung einer Leistungszulage ist in der Regel eine besondere Leistung oder ein besonderer Erfolg, der über die regulären Anforderungen hinausgeht. Hierbei geht eine Leistungsbeurteilung voraus, die die individuelle Leistung der Mitarbeitenden bewertet.

Nicht jeder Mitarbeitende hat also automatisch einen Anspruch auf eine Leistungszulage. Die Bedingungen für die Gewährung einer Leistungszulage können in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt sein. Dabei können unterschiedliche Kriterien ausschlaggebend sein:

Leistungszulagen können sowohl an einzelne Mitarbeitende als auch an ganze Teams oder Abteilungen vergeben werden. Der Anspruch auf eine Leistungszulage kann durch Leistungsverschlechterung oder Änderung der Arbeitsaufgaben entfallen, sofern dies entsprechend vereinbart ist.

Leistungszulage in der Privatwirtschaft

Leistungszulagen werden in der Privatwirtschaft häufig in einem Zug mit Bonuszahlungen oder Prämien genannt. Alle drei Begriffe bezeichnen zusätzliche Vergütungen, die über das Grundgehalt hinausgehen und auf besondere Leistungen oder Erfolge zurückzuführen sind und das Ziel haben, die Motivation und das Engagement der Mitarbeitenden zu steigern. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keine gesetzliche Regelung zur Leistungszulage. Häufig sind Regelungen in der Privatwirtschaft über Branchentarifverträge oder in Einzelverträgen festgelegt.

Leistungspräme und -zulage im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst werden Leistungszulagen als regelmäßige, befristete Zahlung für dauerhaft gute Leistungen bezeichnet. Die Honorierung einer besonderen Leistung, die einmalig ausgeschüttet wird, wird als Leistungsprämie bezeichnet. Regelungen zur Leistungsprämie und Leistungszulage sind hauptsächlich im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgelegt.

Berechnung von Leistungszulagen und Leistungsprämien

Wir bei News Innovativ unterstützen Dich dabei, Dein maßgeschneidertes variables Vergütungssystem einfach und schnell mit unserer Software maXzie zu berechnen. Keine aufwendigen Excel-Tabellen, keine langwierige Bearbeitung. Einfach, schnell, transparent und vertrauensfördernd.

Kontaktiere uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Dir helfen können, das Potenzial Deiner Mitarbeitenden voll auszuschöpfen.

Weitere interessante Artikel und Begriffserklärungen

← Zum Lexikon

Haftungsausschluss

Die Inhalte unserer Website dienen ausschließlich dem Informationszweck und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sollen und können keine individuelle und verbindliche Rechtsberatung ersetzen. Alle bereitgestellten Informationen verstehen sich ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Hinweis zur Verwendung von KI

Inhalte der Seite, wie z.B. grafische Darstellungen, können mithilfe von KI erstellt worden sein.