Akkordlohn ist eine Form des Leistungslohns, bei der die Vergütung direkt von der erbrachten Arbeitsleistung abhängt. Anders als beim festen Stundenlohn erhalten Mitarbeitende beim Akkordlohn eine Bezahlung, die sich an der produzierten Stückzahl oder der benötigten Zeit pro Stück orientiert. Besonders verbreitet ist der Akkordlohn in der Produktion oder im Handwerk – dort, wo Arbeitsleistung direkt messbar ist.
Es gibt zwei klassische Arten von Akkordlohn:
Viele Unternehmen kombinieren die Formen zu hybriden Modellen, die sowohl Tempo als auch Stückzahl honorieren.
Ein Mitarbeiter soll 100 Bauteile herstellen. Der Akkordsatz liegt bei 1,50 € pro Teil. Bei vollständiger Fertigung erhält er 150 €. Schafft er mehr, steigt sein Lohn – schafft er weniger, sinkt er.
Akkordarbeit unterliegt in Deutschland denVorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Laut Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit in der Akkordarbeit grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden betragen, kann jedoch in Ausnahmefällen auf maximal zehn Stunden verlängert werden. Zudem schreibt das Gesetz eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach einem Arbeitstag vor, die auch bei Akkordarbeit strikt eingehalten werden muss.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Akkordarbeit ist die Pausenregelung. Wer in Akkordarbeit tätig ist, darf nicht länger als sechs Stunden ohne eine Pause arbeiten. Bei Arbeitszeiten zwischen sechs und neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei Arbeitszeiten über neun Stunden muss eine längere Pause von mindestens 45 Minuten gewährt werden.
Akkordarbeit ist aufgrund der hohen physischen Belastung durch das schnelle Arbeitstempo und des psychischen Drucks nicht für alle Arbeitnehmer geeignet. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber besondere Schutzmaßnahmen für bestimmte Personengruppen erlassen:
Nach dem Mutterschutzgesetz §11 Abs. 6 Nr. 1 dürfen schwangere und stillende Frauen keine Akkordarbeit leisten, da die damit verbundenen physischen und psychischen Belastungen gesundheitliche Risiken für die Mutter und das Kind darstellen können. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass eine Aufsichtsbehörde eine Genehmigung erteilt, wenn keine Gefahr für die Gesundheit besteht.
Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Ausübung von Akkordarbeit sowie das Arbeiten in Akkordgruppen mit Erwachsenen generell verboten. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Akkordarbeit in Gruppen erlaubt werden, sofern die Jugendlichen nicht selbst im Akkord arbeiten und die Tätigkeit unter Aufsicht erfolgt. Diese Ausnahme gilt ausschließlich, wenn die Akkordarbeit für die berufliche Ausbildung notwendig ist. Geregelt ist das im Jugendarbeitsschutzgesetz §23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
Auch für Berufskraftfahrer, wie Busfahrer oder Lokführer, ist Akkordarbeit verboten. Die Arbeit unter Akkordbedingungen könnte dazu führen, dass Fahrer die Verkehrssicherheit gefährden, indem sie beispielsweise zu schnell fahren oder die Verkehrsregeln missachten. Daher dürfen Berufskraftfahrer nicht in Akkordarbeit tätig sein, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Geregelt ist das im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz §3 Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge
Der Akkordlohn wird steuerlich wie reguläres Arbeitsentgelt behandelt:
Berufe, die mit Akkordlohn arbeiten, finden sich häufig in der Produktion, da hier die Leistung eines Mitarbeiters gut messbar ist – eine Voraussetzung für die Akkordarbeit. Akkordlohn basiert auf der quantitativen Leistung der Arbeitnehmer, weshalb diese Arbeitsform vor allem in Bereichen genutzt wird, in denen eine hohe Produktivität erforderlich ist. Oftmals ist Akkordarbeit auch mit Schichtarbeit verbunden, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden.
Berufe, die sich hingegen weniger für Akkordarbeit und Akkordlohn eignen, sind Tätigkeiten, bei denen die Arbeitsleistung qualitativ statt quantitativ bewertet wird. Dazu zählen insbesondere Pflegeberufe, Berufe bei der Polizei oder Verwaltungsjobs. In diesen Berufen steht weniger die messbare Leistung im Vordergrund, sondern die Qualität der Arbeit.
In kaufmännischen Berufen kann eine leistungsorientierte Entlohnung vorkommen, jedoch zählt dies nicht als Akkordarbeit. Ein Beispiel hierfür ist der Vertrieb, wo Mitarbeiter durch Provisionen für den Verkauf und die Neukundenakquise einen Teil ihres Einkommens verdienen. Diese Form der leistungsorientierten Entlohnung ist jedoch nicht mit Akkordlohn gleichzusetzen, da sie nicht an eine direkt messbare Arbeitsleistung gekoppelt ist.
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