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Vergütungsarten

Urlaubsgeld im Überblick

#Vergütung#Benefit#Sonderzahlung#Gratifikation

Viele Mitarbeitenden kennen den Moment: Kurz vor dem Sommerurlaub flattert eine zusätzliche Zahlung auf das Konto – das Urlaubsgeld. Für viele Beschäftigte ist es ein willkommener Bonus, um den Urlaub entspannter zu gestalten. Doch während manche Branchen und Betriebe dieses Extra fest verankert haben, gehen andere Beschäftigte leer aus. Woher kommt das Urlaubsgeld eigentlich, wer hat Anspruch darauf – und wie wird es in der Vergütungswelt eingeordnet?

Entstehungsgeschichte: Vom „Extra“ zum Tarifbaustein

Urlaubsgeld ist keine Selbstverständlichkeit. Ursprünglich wurde es in den Nachkriegsjahrzehnten eingeführt, als Betriebe ihre Mitarbeitenden stärker an sich binden und den „Erholungsurlaub“ auch finanziell absichern wollten. In den 1960er- und 70er-Jahren etablierte es sich vor allem in industriellen Branchen mit starker Tarifbindung.

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöd) wurde das Urlaubsgeld gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld in eine Jahressonderzahlung zusammengefasst. Sie wird üblicherweise gegen Ende des Kalenderjahres ausgezahlt.

Branchen & Zahlen – vom Chemiewerk bis zum Hotel

Ob Urlaubsgeld ein fester Bestandteil des Vertrages ist, hängt vor allem von der Branche des Arbeitgebers ab. Jedoch variiert die Höhe des ausgezahlten Urlaubsgeldes enorm von Branche zu Branche.

Ob ein Mitarbeitender also Urlaubsgeld erhält, hängt stark von der Branche, der Tarifbindung und der Betriebsgröße ab.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat erhoben: Nur 47 % der Beschäftigten in Deutschland erhalten Urlaubsgeld – mit großer Spreizung. Tarifgebundene Unternehmen zahlen fast dreimal so häufig wie nicht-tarifgebundene. Auch zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es Unterschiede: Im Westen ist Urlaubsgeld deutlich verbreiteter.

Aktuelle Auswertungen des WSI-Tarifarchivs (Hans-Böckler-Stiftung) zeigen für 2025:

Zum Nachlesen: Auswertung WSI-Tarifarchiv 2025

Urlaubsgeld ist nicht gleich Urlaubsgeld

Anspruch oder Glückssache?

Wie schon beschrieben existiert kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Recht darauf kann sich aber ergeben durch:

Viele Arbeitgeber versuchen mit „Freiwilligkeitsklauseln“ oder „Widerrufsvorbehalten“ zu verhindern, dass ein dauerhafter Anspruch durch betriebliche Übung entsteht. Damit solche Formulierungen jedoch greifen, müssen diese juristisch sauber ausgearbeitet sein.

Rechtliche Aspekte: Steuer, Sozialversicherung

Einordnung ins Vergütungssystem

Urlaubsgeld ist kein Bonus für Leistung, sondern ein fixes Benefit mit sozialem Charakter: Es soll Erholung ermöglichen. Deshalb wird es in Vergütungsmodellen nicht zu den variablen, leistungsabhängigen Komponenten (wie Boni, Provisionen oder Prämien) gezählt, sondern als Sonderzahlung neben dem Grundgehalt.

Gerade für Unternehmen ist diese Trennung wichtig: So behalten sie Kostenkontrolle und Transparenz, und Mitarbeitende wissen, wofür sie welche Zahlungen bekommen.

Urlaubsgeld aus Sicht von HR und Führung

Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen hat Urlaubsgeld mehrere Dimensionen:

Fazit

Urlaubsgeld ist ein schöner Bonus, der für Beschäftigte ein echtes Signal der Wertschätzung ist. In stark tarifgebundenen Branchen gehört es fast selbstverständlich dazu und stellt eine strategische Stellschraube zwischen Attraktiviät und Kosten dar. Es bleibt jedoch eine freiwillige Sonderzahlung ohne gesetzlichen Anspruch darauf.

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